Kosten

Gesetzliche Krankenkasse

Sowohl die Kosten für die probatorischen Sitzungen, als auch für eine Kurz- oder Langzeittherapie werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Vor Behandlungsbeginn sollten Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfe erkundigen, in welchem Umfang Ihr Tarif eine ambulante Psychotherapie abdeckt. Es besteht hier eine große Tarifvielfalt.

Selbstzahler

Sie können psychotherapeutische Einzelsitzungen auch privat bezahlen. In diesem Fall ist eine Beantragung der Kostenübernahme bei Krankenkassen oder der Beihilfe nicht notwendig. Daher können Termine auch ohne Wartezeiten realisiert werden. Die anfallenden Kosten werden entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.